Juli 3, 2020
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt werden. Dieser gibt Aufschluss darüber, welche Kosten voraussichtlich im kommenden Jahr auf die Eigentümer zukommen werden – also die Höhe des Hausgeldes (auch Wohngeld genannt). Um eine Prognose für das Folgejahr erstellen zu können, orientiert man sich bei Komponenten wie Energiekosten oder Straßenreinigungsgebühren meist an der Jahreskostenabrechnung vom Vorjahr. Bei der Schätzung miteinbezogen werden außerdem bereits festehende Fakten wie Zusatzkosten, wegfallende Wohngelder o.ä.. Allgemein spielen bei der Berechnung des Hausgeldes auch Faktoren wie Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung der Immobilie eine Rolle.
Anhand der Gesamtkosten lässt sich mithilfe eines Kostenverteilungsschlüssels die Höhe des monatlich zu zahlenden Wohngeldes berechnen. Erstellt wird ein solcher Wirtschaftsplan vom Hausverwalter. Als Eigentümer oder auch als Kaufinteressent muss Ihnen ein solcher Wirtschaftsplan vorgelegt werden.
Wichtig: Bei einem Wirtschaftsplan handelt es sich immer nur um eine Schätzung! Trotz der geleisteteten Vorauszahlungen (Hausgeld) kann es am Ende des Jahres zu Nachzahlungen kommen!
Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen für die Instandhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Objekts ein so genanntes Hausgeld bzw. Wohngeld. Dessen monatliche Höhe berechnet der Hausverwalter anhand des Wirtschaftsplans.
Folgende Leistungen werden durch das Wohngeld abgedeckt:
Sie möchten eine Eigentumswohnung erwerben und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden? Wir beraten Sie gerne, ob die Wohnung laut des Wirtschaftsplans eine lohnende Investion ist! Die IP-NRW ist als Partner an Ihrer Seite!