Juli 3, 2020
Anhand einer Teilungserklärung legt ein Eigentümer im Grundbuch fest, in welche Mieteigentumsanteile sich seine Immobilie aufteilt. So wird beurkundet, inwiefern die Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eingeteilt ist. Wobei mit Sondereigentum der Anteil an einer bestimmten Wohnung gemeint ist und mit Gemeinschaftseigentum das anteilige Eigentum an Räume, die nicht wohnzweckbedingt genutzt werden (zum Beispiel das Treppenhaus). Ohne Teilungserklärung können Wohnungen in einer Immobilie nicht einzeln verkauft werden!
Es gibt drei Bestandteile, aus denen sich eine Teilungserklärung zusammensetzt:
Die Teilungserklärung legt sowohl Regeln für das Sondereigentum, als auch für das Gemeinschaftseigentum fest. Für Sie als Kaufinteressent einer Eigentumswohnung ist zum Beispiel interessant, ob Sie Ihre Wohnung umbauen dürften oder ob dies ein Eingriff in die Statik bedeuten würde. Für Gewerbetreibende ist wiederum wichtig zu wissen, ob die Räumlichkeiten überhaupt gewerblich genutzt werden dürfen. Auch über die Details der Kostenverteilung sollten Sie sich unbedingt einen Überblick machen! Was genau zählt zum Gemeinschaftseigentum? In Bezug auf die Wasserversorgung zum Beispiel nur die Hauptversorgungsstränge oder die gesamten Wasserleitungen? Wann bin ich dazu verplichtet, mich an Modernisierungen zu beteiligen? All diese Fragen können im Fall eines Schadens oder einer längeren Wohnzeit von großer Bedeutung sein!
Sie interessieren sich für eine Eigentumswohnung und benötigen Beratung bei der Einsicht der Teilungserklärung? Die IP-NRW ist Ihnen gerne behilflich! Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!