Spekulationssteuer – wichtige Fristen kennen und dadurch sparen!
Mai 18, 2020
Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie kann es teuer werden, wenn Sie bestimmte Zeitspannen nicht beachten. Wir beraten Sie gerne, welche Sonderfälle bzw. Fristen es beim Verkauf gibt und somit keine Spekulationssteuer fällig wird!
Wenn Sie eine Immobilie gewinnbringend verkaufen, möchte der Staat auch gerne davon profitieren. Zumindest, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Dann wird auf den Gewinn des Immobilienverkaufs eine Spekulationssteuer veranschlagt. Sie können aber auch clever verkaufen! Als erfahrene Makleragentur klärt die IP-NRW über die Ausnahmeregeln auf – so bleibt der Gewinn komplett bei Ihnen!
Wann wird eine Spekulationssteuer fällig?
- Wenn Sie eine Immobilie erworben haben, diese vermieten und das Objekt innerhalb von weniger als 10 Jahren wieder verkaufen möchten, fällt in der Regel eine Spekulationssteuer an.
- Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von 10 Jahren zuerst selbst genutzt und anschließend vermietet haben, wird beim Verkauf ein Anteil der Spekulationssteuer erhoben.
- Wenn Sie eine Immobilie erben und verkaufen möchten, der Kauf des Objekts aber noch nicht 10 Jahre zurückliegt, wird ebenfalls eine Spekulationssteuer fällig.
Wann muss ich KEINE Spekulationssteuer zahlen?
- Wenn Sie eine Immobilie gewinnbringend verkaufen, die Sie seit 10 Jahren oder länger besitzen, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
- Wenn Sie Ihre Immobilie zuerst vermietet haben, aber in den letzten zwei Jahren und in dem Verkaufsjahr selbst dort gewohnt haben, fällt ebenfalls keine Spekulationssteuer an.
- Wenn Sie Ihre Immobilie selbst genutzt haben, muss bei einem Verkauf keine Spekulations-steuer geleistet werden, auch wenn das Objekt weniger als 10 Jahre lang in Ihrem Besitz war.
Scheidungen – ein Sonderfall!!
Besitzen Sie Ihre Immobilie schon länger als 10 Jahre, müssen Sie auch bei einem Verkauf aus Scheidungsgründen keine Spekulationssteuer fürchten. Auch nicht, wenn das Objekt noch keine 10 Jahre im eigenen Besitz ist, bis zum Verkauf aber beide Ehepartner die Immobilie gemeinsam zu Wohnzwecken nutzen.Schwierig kann es werden, wenn einer der beiden Partner vor dem Verkaufstermin auszieht. Ist die Immobilie nicht länger als zehn Jahre lang gemeinsam genutzt worden, fallen bei einem Verkauf für den Partner, der ausgezogen ist, wahrscheinlich Spekulationssteuern an.Auch, wenn der Eigentümer selbst auszieht und den Partner in seiner Immobilie bis zum Verkauf wohnen lässt, kann es kompliziert werden. In der Regel müssen Sie auch dann mit einer Spekulationssteuer rechnen.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Und dabei möglichst keine Spekulationssteuer zahlen? Wir schauen uns gerne Ihren Fall an und beraten Sie individuell!